Zur Kirche zu gehören, ist längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Wer seit der Kindheit durch die Taufe zur Kirche gehört, findet im Laufe des Lebens oft auch Anlässe, sich durch einen Kirchenaustritt von der Kirche zu trennen. Umgekehrt haben manche erst als Erwachsene Kontakt zur Kirche gefunden und wollen dazu gehören. Andere wollen den Austritt wieder rückgängig machen. Die erste Stelle für ein Gespräch über den Kircheneintritt oder -wiedereintritt ist das Pfarramt.
Bei Übertritten aus einer anderen Konfession ist in unserem Bundesland der vorherige Austritt aus der Heimatkirche notwendig. Die Aufnahme erfolgt dann ebenfalls nach Gesprächen über das Wesen der Evangelischen Kirche in einem Abendmahlsgottesdienst.